Flug verspätet oder gestrichen: was Ihnen gesetzlich zusteht

Fluggast vor der Abflugtafel eines Flughafens

Die europäische Fluggastrechteverordnung gehört zu den strengsten weltweit, und im Juli 2026 wurde ihre größte Reform seit zwanzig Jahren beschlossen. Es lohnt sich zu wissen, was Ihnen heute zusteht und was sich ändern wird.

Was Sie schon jetzt fordern können

Kommen Sie drei Stunden oder später am Ziel an, oder wird Ihr Flug ohne rechtzeitige Ankündigung gestrichen, richtet sich die Ausgleichszahlung nach der Entfernung:

Die Fluggesellschaft ist befreit, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist, etwa schweres Wetter oder Luftraumsperrungen. Ein gewöhnlicher technischer Defekt zählt nicht dazu.

Das Recht auf Betreuung gilt zusätzlich

Auch ohne Anspruch auf Ausgleich muss die Airline ab einer längeren Wartezeit Essen und Getränke, ein Kommunikationsmittel und, falls sich der Flug auf den Folgetag verschiebt, Unterkunft und Transport stellen. Dieses Recht hängt nicht von der Ursache ab.

Was die Reform ändert

Das Europäische Parlament stimmte der Reform am 7. Juli 2026 zu, der Rat am 13. Juli. Die Drei-Stunden-Schwellen und die Beträge bleiben unverändert. Neu ist:

Ab wann das gilt

Noch nicht. Der Text tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt zwölf Monate später, sodass die heutigen Regeln frühestens bis zur zweiten Jahreshälfte 2027 weiterlaufen.

So reklamieren Sie unkompliziert

Heben Sie Bordkarte und sämtliche Belege auf. Lassen Sie sich am Schalter den Grund der Verspätung schriftlich geben. Wenden Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft und, wenn in angemessener Frist nichts zurückkommt, an die zuständige nationale Stelle. Für die Beschwerde brauchen Sie keinen Vermittler.

Informationsübersicht, geprüft im August 2026. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch den amtlichen Verordnungstext.