Flug verspätet oder gestrichen: was Ihnen gesetzlich zusteht
Die europäische Fluggastrechteverordnung gehört zu den strengsten weltweit, und im Juli 2026 wurde ihre größte Reform seit zwanzig Jahren beschlossen. Es lohnt sich zu wissen, was Ihnen heute zusteht und was sich ändern wird.
Was Sie schon jetzt fordern können
Kommen Sie drei Stunden oder später am Ziel an, oder wird Ihr Flug ohne rechtzeitige Ankündigung gestrichen, richtet sich die Ausgleichszahlung nach der Entfernung:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer.
- 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei allen anderen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer.
Die Fluggesellschaft ist befreit, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist, etwa schweres Wetter oder Luftraumsperrungen. Ein gewöhnlicher technischer Defekt zählt nicht dazu.
Das Recht auf Betreuung gilt zusätzlich
Auch ohne Anspruch auf Ausgleich muss die Airline ab einer längeren Wartezeit Essen und Getränke, ein Kommunikationsmittel und, falls sich der Flug auf den Folgetag verschiebt, Unterkunft und Transport stellen. Dieses Recht hängt nicht von der Ursache ab.
Was die Reform ändert
Das Europäische Parlament stimmte der Reform am 7. Juli 2026 zu, der Rat am 13. Juli. Die Drei-Stunden-Schwellen und die Beträge bleiben unverändert. Neu ist:
- Ein persönlicher Gegenstand und ein kleines Handgepäckstück werden kostenlos.
- Ein Entgelt dafür, dass ein Kind neben der aufsichtspflichtigen Person sitzt, ist verboten.
- Airlines dürfen den Rückflug weder stornieren noch verteuern, nur weil der Hinflug nicht angetreten wurde.
- Erfolgt binnen drei Stunden keine Umbuchung, dürfen Sie selbst umbuchen und bis zu 400 % des Ticketpreises zurückfordern.
- Mehr Schutz für Reisende mit eingeschränkter Mobilität, samt zusätzlicher Entschädigung, wenn der Flughafen die Betreuung versäumt.
Ab wann das gilt
Noch nicht. Der Text tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt zwölf Monate später, sodass die heutigen Regeln frühestens bis zur zweiten Jahreshälfte 2027 weiterlaufen.
So reklamieren Sie unkompliziert
Heben Sie Bordkarte und sämtliche Belege auf. Lassen Sie sich am Schalter den Grund der Verspätung schriftlich geben. Wenden Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft und, wenn in angemessener Frist nichts zurückkommt, an die zuständige nationale Stelle. Für die Beschwerde brauchen Sie keinen Vermittler.
Informationsübersicht, geprüft im August 2026. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch den amtlichen Verordnungstext.